Reinhardz.de Erotik-Apartment
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag
1. Geltungsbereich
• Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Fremdenzimmern sowie Appartements – nachfolgend nur noch als „Zimmer“ bezeichnet – zur Beherbergung sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Reinhardz.de – nachfolgend nur noch als „Reinhardz“ bezeichnet.
• Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Reinhardz. Prostitution und deren Förderung ist ausdrücklich untersagt. Bei Missachtung behalten wir uns die sofortige Kündigung des Mietverhältnisses ohne Erstattung des Mietpreises sowie ein Hausverbot vor.
• Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
• Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren ist der Zutritt untersagt.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
• Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Reinhardz zustande. Die Buchung (Reiseanmeldung) kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen und ist für den Gast ebenso verbindlich wie für das Reinhardz. Mit der Buchung kommt ein Hotelaufnahmevertrag zustande. Dem Reinhardz steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
• Vertragspartner sind das Reinhardz und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Reinhardz gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Reinhardz eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
• Das Reinhardz haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Reinhardz beschränkt.
• Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 1 Monat.
• Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Reinhardz auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
3. Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
• Das Reinhardz ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
• Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Reinhardz zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Reinhardz an Dritte.
• Die vereinbarten Preise werden ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Reinhardz Preise verstehen sich pro Person und Tag. Alle Zimmer, Apartments sind mit Bad oder Dusche, WC, Fön, Sat-Farb-TV und Internetzugang ausgestattet.
• Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Reinhardz allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
• Die Preise können vom Reinhardz ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Reinhardz oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus dem zustimmt.
• Rechnungen des Reinhardz ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Reinhardz ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Reinhardz berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, das Gästehaus des einen höheren Schadens vorbehalten.
• Wir sind berechtigt, bei Buchung oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
• Ferner sind wir berechtigt, während des Aufenthalts aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Wir akzeptieren Bargeld.
• Das Reinhardz ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
• Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Reinhardz aufrechnen oder mindern.
• Preisliste: mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preis ihre Gültigkeit.
4. Nichtraucherapartment
• Unsere Zimmer im Reinhardz sind strikte Nichtraucherzimmer. Sollten Gäste dennoch im Zimmer rauchen, beteiligen wir den Zimmergast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, Teppich usw.) mit 200,- Euro. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs trotz Reinigung im Anschluss nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Hoteltarif in Rechnung gestellt.
• Den Rauchern steht im Apartment 1 eine überdachte Terrasse zur Verfügung, andere Rauchmöglichkeiten finden sich im Gartenbereich oder im überdachten Eingangs Bereich der Apartments.
5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
• Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
• Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
• Nimmt der Kunde gebuchte Zimmer erst verspätet in Anspruch oder gibt die Inanspruchnahme vor Vertragsablauf auf, so hat er dem Gästehaus gegenüber den entstandenen Schaden wie unter Punkt 4 Rücktritt des Kunden beschrieben zu ersetzen.
• Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Reinhardz spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Reinhardz über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Dem Kunden steht es frei, dem Reinahrdz nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
• Stellt das Reinhardz aus Gründen, die es selbst zu vertreten hat, dem Kunden gebuchte Zimmer nicht zur Verfügung, so ist das Reinhardz berechtigt, dem Kunden ein anderes, vergleichbares Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Dabei trägt das Reinhardz nur die eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen vereinbartem Logispreis und dem tatsächlichen Zimmerpreis des Ersatzquartiers. Lehnt der Kunde die Unterbringung in einem anderen Haus ab, erlöschen seine Ansprüche. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
• Das Buchen bestimmter Zimmerkategorien ist möglich. Wünsche hinsichtlich bestimmter Zimmer oder Apartments behalten wir uns vor.
6. Abholung der Gäste
• Bahnhof Olpe: 12 km = 10€
• Bahnhof Siegen: 35 km = 30€
• Bahnhof Gummersbach: 25 km = 20€
• Bahnhof Köln: 60 km = 60€
• Flughafen Köln: 65 km = 65€
7. Telefon & Internet
• Die Zimmer und Apartments verfügen über keine Telefone.
• Telefonieren ins Ausland und zu Mobilfunkanschlüssen sowie Sonderrufnummern ist vom Internet Anschluss nicht möglich.
• Jedes Zimmer hat eine kostenloses W-LAN. Die Zugangsdaten liegen auf den jeweiligen Zimmern aus.
8. Haustiere
• Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist nicht gestattet.
9. Kurtaxe
• Eine Kurtaxe wird nicht erhoben.
10. Reiserücktrittskosten
• Storno klingt unangenehm, für Sie genauso wie für uns. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
• Diese Versicherung schützt Sie
• 1) vor Stornokosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund die Reise nicht antreten können und
• 2) wenn sie die Reise aus wichtigem Grund abbrechen müssen.
11. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
• Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Reinhardz geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Reinhardz. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Reinhardz oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
• Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Reinhardz die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
• Dem Reinhardz steht es frei, den ihr entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, folgenden Satz des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen:
bis zum 7 Tag vor Ankunft: 80%
mindestens aber € 25,– pro Person
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Reinhardz entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
12. Rücktritt des Reinhardz
• Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Reinhardz gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Reinhardz zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
• Ferner ist das Reinhardz berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
Hat das Reinhardz den begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Reinhardz Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Reinhardz in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Reinhardz zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen Punkt 1 Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
• Das Reinhardz hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
• Bei berechtigtem Rücktritt des Reinhardz entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
13. Haftung des Reinhardz
• Das Reinhardz haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Reinhardz zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Reinhardz auftreten, wird das Reinhardz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
• Für eingebrachte Sachen haftet das Reinhardz dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Zehnfachen des Zimmerpreises, höchstens € 100,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Reinhardz Anzeige macht (§703 BGB).
• Für die unbeschränkte Haftung des Reinhardz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
• Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage bzw. Carport oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Reinhardz Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Reinhardz nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Reinhardz.
• Nachrichten, Post, Warensendungen und Fundsachen werden für die Gäste mit Sorgfalt behandelt. Das Reinhardz übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist liegen gebliebene Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
14. Schlußbestimmungen
• Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingung für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
• Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Reinhardz.
• Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Reinhardz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reinhardz.
• Es gilt deutsches Recht.
• Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15. RECHT & GESETZ
Die Einhaltung der deutschen Gesetze insbesondere im Bezug auf die Einnahme von Drogen und illegalen Rausch- und Arzneimitteln gilt selbstverständlich auch im Reinhardz. Der übermäßige Genuss von Alkohol ist wegen der damit verbundenen Risiken nicht gestattet. Prostitution und deren Förderung ist ausdrücklich untersagt. Bei Missachtung behalten wir uns die sofortige Kündigung des Mietverhältnisses ohne Erstattung des Mietpreises sowie ein Hausverbot vor.
Stand 06.05.2024